Übernachtungssteuer? Kurbeitrag? Hier erfahren Sie mehr!

Was muss ich wissen?

Einige Städte und Gemeinden in Deutschland erheben auf (entgeltliche) Übernachtungen eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer („City Tax“). Die Bezeichnung der City Tax ist von Stadt/ Gemeinde zu Stadt/ Gemeinde unterschiedlich.

 

Weitere Bezeichnungen:

 

·        Übernachtungsteuer

·        Beherbergungsteuer

·        Tourismusbeitrag

·        Kultur- und Tourismustaxe

·        Kulturförderabgabe

·        Infrastrukturförderabgabe

·        Kurbeitrag

 

Wir als Hotelbetreiber sind durch die Städte/ Gemeinden verpflichtet, die City Tax vom Übernachtungsgast einzufordern und in voller Höhe an die jeweilige Stadt/ Gemeinde abzuführen.

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Was bedeutet das nun für mich?

Wenn Sie aus privaten Gründen/ zu touristischen Zwecken in einem unserer Hotels in den betreffenden Städten/ Gemeinden übernachten, so fällt City Tax an, und ist von Ihnen zu entrichten. Wir weisen die City Tax auf unserer Rechnung gesondert aus.

 

In manchen Städten bestehen Ausnahmen (Befreiungen/ Ermäßigungen) für Geschäftsreisende und/ oder Minderjährige. Ebenso gelten mancherorts auch Ausnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung.

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Wie weise ich die geschäftliche/ berufliche Veranlassung meines Aufenthaltes nach?

Sie können in den meisten Städten von der Abgabe der Übernachtungssteuer/Kurbeitrag befreit werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie aus geschäftlichen/ beruflichen Gründen übernachten. Die Nachweisanforderungen hierfür variieren je nach Stadt/ Gemeinde. Wir bitten Sie sich anhand der nachfolgenden Tabelle vorab zu informieren was als Nachweis benötigt wird und laden Sie sich gegebenenfalls das passende Formular herunter. Bitte legen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular bei Check-In vor.

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Nicht gefunden, was Sie suchen?

Wenn Sie eine Frage haben, die wir Ihnen hier nicht beantworten konnten, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Wie Sie uns erreichen, steht auf unserer Kontaktseite.

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